Auftragsbedingungen &

Honorar

Wir legen Wert darauf, über Honorarfragen gleich zu Beginn eines Mandatsverhältnisses Klarheit zu schaffen. Zur besseren Planung und zur Vermeidung von Missverständnissen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, errechnet sich unser Honorar nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK 2005) für Rechtsanwälte, kundgemacht auf der Homepage des österreichischen Rechtsanwaltskammertages (www.rechtsanwaelte.at). Je nach Struktur einer causa kann auch eine Stundensatzvereinbarung (die Höhe ergibt sich je nach Anlassfall) oder eine Pauschalvereinbarung (Voraussetzung: Klar umrissener Leistungsinhalt) vereinbart werden. Wir sind bemüht, auf die verschiedenen Anforderungen flexibel zu reagieren, so etwa auch durch Abstufungen des Honorars, je nach Erreichung oder Nichterreichung eines vorher definierten Zieles. Bei Erreichung dieses Zieles käme es dann zu einem Erfolgszuschlag, bei Nichterreichung zu einem Abschlag vom vereinbarten Honorar.

Weitere Erläuterungen zum Anwaltshonorar finden Sie hier.

Kontakt

NEWOLE Rechtsanwaltskanzlei
Zelinkagasse 6/6, 1010 Wien

Telefon: +43-1-5355154
Telefax: +43-1-5355154 13
E-Mail: office@newole.at

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